Beratung und Unterstützung

Krisensituationen an Schulen

Leere Schultreppe, nur ein Schüler in Unschärfe geht die Treppe runter

Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift (VwV) des Kultusministeriums und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Notfällen und Krisenereignissen (VwV Krisenereignisse an Schulen) mit Musterkrisenplan vom 1. April 2024 beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Notfällen und Krisenereignissen im Kontext Schule.

Hierzu zählen vorbereitende Maßnahmen, wie die Erstellung des schulspezifischen Krisenplans und die Einrichtung des schulinternen Krisenteams sowie Vorgaben zum Vorgehen bei verschiedenen Notfällen und Krisenereignissen.

Unterstützung und Beratung der Schulen

Krisenvorsorge

Das jeweilige Krisenteam der Abteilung 7 „Schule und Bildung“ der vier Regierungspräsidien informiert Schulleitungen jährlich über ein Informationsschreiben zur Vorbereitung auf und den Umgang mit schulischen Notfällen und Krisenereignissen.

Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet Fortbildungen für schulische Krisenteams zur Krisenvorsorge und -nachsorge an. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des ZSL. Bei Fragen zu Fortbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle bzw. an das Arbeitsfeld 8 „Beratung“ der zuständigen ZSL-Regionalstelle.

Mit der Broschüre mit CD „Handlungshilfe für Schulleitungen" können sich Schulen praxisnah auf unterschiedliche Krisensituationen vorbereiten. Schulleitungen können bei der Unfallkasse Baden-Württemberg ein Exemplar der Krisenpläne mit Sofortmaßnahmen bestellen (Kontakt: Druckschriftenversand@ukbw.de ). Die Broschüre bezieht sich noch auf die außer Kraft getretene VwV Gewaltvorfälle, Schadensereignisse und wird derzeit überarbeitet.

Des Weiteren steht den Schulen und Schulträgern ein Präventionsangebot der Polizei Baden-Württemberg (PDF) mit baulichen sowie verhaltensbezogenen Hinweisen und Empfehlungen zur Verfügung.

Krisenintervention

In Akutsituationen erhalten Betroffene bei Bedarf psychosoziale Unterstützung durch die regional zuständige Organisation der Psychosozialen Notfallversorgung.

Bei Notfällen und Krisenereignissen sind die zuständige Schulaufsichtsbehörde und der Schulträger durch das schulinterne Krisenteam zu informieren. Für die Übernahme der Pressearbeit ist das Krisenteam der Abt. 7 beim zuständigen Regierungspräsidium zu kontaktieren.

Schulleitungen und schulinterne Krisenteams können sich an die Schulpsychologische Beratungsstelle für eine telefonische Erstberatung sowie bei Fragen zur Gestaltung der Krisennachsorge wenden.

Krisennachsorge

Das jeweilige Krisenteam der Abteilung 7 „Schule und Bildung“ der vier Regierungspräsidien berät und unterstützt von Notfällen und Krisenereignissen betroffenen Schulen bei schulaufsichtlichen, juristischen, organisatorischen und pädagogischen Fragen.

Das System der Schulpsychologie bietet im Rahmen der Krisennachsorge Beratung und Unterstützung für Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in der Krisenbewältigung an.

Downloads

VwV Krisenereignisse an Schulen (PDF, barrierefrei)

Anlage zur VwV Krisenereignisse an Schulen: Musterkrisenplan (PDF)

Vorlage für Schulen: Kontaktdaten im Krisenfall (WORD)

Vorlage für Schulen: Kontaktdaten im Krisenfall (PDF)

FAQ zur VwV Krisenereignissen an Schulen (PDF, barrierearm)

Beratung und Unterstützung an Schulen

älterer Schüler mit Psychologin beim Beratungsgespräch
  • Beratung und Unterstützung

Schulpsychologische Dienste

Im System der Schulpsychologischen Dienste arbeiten Psychologische Schulberaterinnen und Psychologische Schulberater, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte eng zusammen.

Leere Schultreppe, nur ein Schüler in Unschärfe geht die Treppe runter
  • Beratung und Unterstützung

Krisensituationen an Schulen

Krisensituationen an Schulen - Vorsorge, Intervention und Nachsorge

Drei Kinder sitzen nebeneinander und schauen jeder in ein Smartphone. Der Junge vorne wird von dem Handylicht beleuchtet und schaut sehr ernst und traurig.
  • Beratung und Unterstützung

Kinderschutz - Gemeinsame Empfehlungen

Pflege und Erziehung von Kindern ist vorrangig Aufgabe der Eltern. Wenn sie dieser Verantwortung nicht nachkommen, wenn Kinder misshandelt oder vernachlässigt werden, muss der Staat eingreifen. Eine Intervention betrifft in den meisten Fällen mehrere Institutionen.

Eine Gruppe sitzt in einer Besprechung zusammen. Im Bild sind nur die unteren Körperhälften und die Arme und Hände zu sehen.
  • Beratung und Unterstützung

Pädagogische Fallbesprechungsgruppen

Das Arbeitsfeld Schule fordert Lehrerinnen und Lehrer in vielerlei Hinsicht: Um im Beruf flexibel, kompetent und kreativ handeln zu können, sind gegenseitige Anregung, Ermutigung und Austausch wichtig.

Ein Lehrer berät ein Ehepaar, das man nur von hinten seitlich sieht
  • Beratung und Unterstützung

Fachberatung Gymnasien und berufliche Schulen

Im Zuge der Bildungsreform und der Umstrukturierung der Bildungslandschaft zur eigenständigen Schule wurden den Fachberaterinnen und Fachberatern an den allgemein bildenden Gymnasien und an den beruflichen Schulen neue Aufgaben übertragen.

Frau mit junger Frau im Beratungsgespräch. Sie sitzen sich gegenüber, mit Focus auf die Beraterin
  • Beratung und Unterstützung

Präventionsbeauftragte

Präventionsbeauftragte begleiten Schulen bei der Umsetzung des Präventionskonzeptes stark.stärker.WIR